Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung. Die Ortsgerichte haben den Status von „Hilfsbehörden der Justiz“ und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier: Justizverwaltung - eingebunden.
Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt. Auch der Gießener Stadtteil Allendorf/Lahn hat ein Ortsgericht, nämlich das „Ortsgericht Gießen II“. Dienstaufsichtsbehörde ist das Amtsgericht Gießen.
Ortsgerichtsvorsteher ist:
Gerhard Greilich
Am Gallichten 13
35398 Gießen-Allendorf
Tel.: 0160-97965479
Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:
Das Ortsgericht schlichtet allerdings nicht – wie etwa ein örtliches Gericht – in Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Hier ist der Schiedsmann zuständig. Schiedsamtsbezirk Gießen. Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Gießen ist Herr Bernd Scheuermann. Der Amtssitz der Schiedspersonen ist in der Ostanlage 25 (Villa Leutert), 35390 Gießen, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 4.
PLZ: 35398
Hessen
Stadtteil von Gießen
Einwohner: 2000
Fläche: 387,65 ha
Ortslage: 161,00 m über NN
Nächster Bahnhof: Giessen (5 km)
Nächster Flughafen: Frankfurt/Main
GPS: N50.551594 E 8.621012
Gießen liegt im Zentrum von Hessen und diese Lage macht die Universitäts- , Kultur- und Einkaufsstadt zum Anziehungspunkt vielfältiger Veranstaltungen und Aktivitäten.
15 verschiedenen Stationen auf einem Rundwanderweg mit ca. 6.5 km Länge (mit zusätzlichen Exkurs-Wegen).